Fatale Fehlentscheidung!

„Wenn Du willst, dass Dir eine leichte Aufgabe richtig schwer erscheint, dann schieb sie einfach auf.“
(O.Miller)

Viele Dinge sind eigentlich ganz einfach, wenn man diese nur umsetzt. Einige Aufgaben gefallen uns zumeist aber nicht, so dass wir die vermeintlich unangenehmen Aufgaben einfach erstmal uns weg schieben. Irgendwann ist schon der richtige Zeitpunkt – denken wir und lassen die wirklich wichtigen Dinge liegen. Jedem ist das bestimmt schon einmal passiert, dass wir uns zu spät um etwas gekümmert haben, und sei es nur das Aufräumen der Wohnung für den angekündigten Besuch. Sind wir erstmal in der Situation, dass der Besuch nur noch eine halbe Stunde entfernt ist, merken wir schnell, dass unsere Entscheidung, alles auf dem letzten Drücker zu machen oftmals eine fatale Fehlentscheidung sein kann.

Fatale Fehlentscheidung

Beim Aufräumen sprechen wir sicherlich einer Kleinigkeit, die man auch wegdiskutieren kann, wenn der Besuch erstmal da ist. Manche Entscheidungen lassen sich aber nicht mehr wegdiskutieren. Wenn erstmal der entsprechende Zeitpunkt eingetreten ist, stellen wir in diesem Moment sehr schnell fest: es war eine fatale Fehlentscheidung nichts zu tun!

Im letzten Jahr, dem Corona-Jahr, haben wir in unserer Arbeit viele Fälle solcherlei Fälle angetroffen. Gerade jetzt, wo es wichtig gewesen wäre, haben viele Menschen gedacht:

Mir wird schon nichts passieren.

Genau.

Es sind ja immer die anderen.

… …

… … …

Und wenn es mal nicht die anderen sind?

An Corona oder COVID-19 zu erkranken ist bei den vielen Mutationen nicht ganz unwahrscheinlich. Und es ist auch nicht unwahrscheinlich, dass die Krankheit bei einem selbst einen schweren Verlauf nimmt. Und genau hier setzen wir mit unserer Arbeit an.

Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung hat jeder schon einmal gehört. Viele haben auch schon eine Patientenverfügung gemacht. Aber wo ist die? Und beinhaltet die Patientenverfügung auch noch das, was ich gerne möchte?

In den letzten zwölf Monaten ist die Patientenverfügung wie auch die Vorsorgevollmacht ein wichtiges Instrument geworden, um die eigene Selbstbestimmung zu erhalten und die Angehörigen zu entlasten.

Notfallordner
Notfallordner der D-TVG

Und an diesem Punkt schließt sich der Kreis. In den letzten zwölf Monaten haben wir mit vielen Menschen gesprochen, die unsere Arbeit angenommen haben und unsere Tipps und Ratschläge beherzigt haben. Einige wenige haben dies aber nicht gemacht. Manche diesen wenigen haben sich bei uns wieder gemeldet. Allerdings war das Kind da schon in den sprichwörtlichen Brunnen gefallen.

Mein Bruder liegt auf der Intensivstation und wird beatmet. Der Arzt gibt mir aber keine Informationen. Können wir da noch was machen?

Diese Fälle gibt es. Und nein! Wir können da gar nichts mehr machen. Hier fehlt die Vorsorgevollmacht (oder ggf. auch eine Patientenverfügung), die dem Arzt die offizielle Erlaubnis gewährt, mit dem Geschwisterteil zu reden. Das ist aber noch nicht alles. Wenn dem Arzt es verwehrt ist, ohne Vorsorgevollmacht Informationen weiter zu leiten, dürfte es klar sein, dass auch an anderen Stellen Probleme auftauchen können.

Zum Beispiel bei Bankgeschäften.

Wie werden jetzt Rechnungen bezahlt, wenn der auf der Intensivstation liegende Bruder ein Freund Überweisungen ist?

Wer bezahlt die Miete?

Soll man als Angehöriger selbst in Vorlage treten? Kann ich das überhaupt? Und noch wichtiger: Will ich das überhaupt?

Das Ergebnis dürfte letzten Endes klar sein

Wenn nichts geregelt ist, ist nichts geregelt – und so wird aus einer leichten Aufgabe eine richtig schwere Aufgabe.

 

 

Die Corona-Pandemie ist in vollem Gange…

… und Du bist nicht vorbereitet?

Im letzten Jahr haben wir der D-TVG (Die Trauerfallvorsorge GmbH) viele Gespräche geführt, genau wie unsere Notfallberater. Gerade die Corona-Pandemie ist ein wichtiger Anlass, mit allen Menschen zu sprechen. Tagtäglich werden neue Negativ-Nachrichten über Funk und Fernsehen verbreitet. Immer wieder hören und lesen wir, welche Auswirkungen die Corona-Pandemie auf das allgemeine Leben, auf die Wirtschaft und auf die einzelne Person hat.

Grundsätzlich geht ja niemand da aus, dass man sich anstecken würde. Man fühlt sich sicher. Aber was wäre wenn?

Die Corona-Pandemie – ohne Verfügungen

Stellen wir uns vor, es hat einen erwischt und man ist mit dem Corona-Virus infiziert und es kommt zu einem schweren Verlauf. Plötzlich findet man sich im Krankenhaus wieder. Der Zustand verschlechtert sich und plötzlich muss man beatmet werden. Man ist im wahrsten Sinne des Wortes außer Gefecht gesetzt und kann nicht mehr tun. Jetzt entscheiden andere.

Jetzt entscheiden andere über mein Leben.

Glücklicherweise ist unser Beispielkandidat verheiratet, hat zwei Kinder, ein kleines Haus, welches noch nicht ganz abbezahlt ist. Die Ehefrau kümmert sich um die Kinder, führt das Homeschooling durch, während sie selbst bereits in die Kurzarbeit gerutscht ist.

Und jetzt liegt der Ehemann mit einer Corona-Infektion im Krankenhaus. Die Familie selbst ist in Quarantäne.

Wer entscheidet jetzt über die Belange des Corona-Infizierten?

Zumeist hört man hier dann „das macht die Ehefrau“ – vielfach kann das hier und da auch gelebt werden, rechtlich statthaft ist das jedoch nicht. Ganz im Gegenteil. Das bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist dort eindeutig, denn niemand kann über einen anderen etwas bestimmen, wenn er nicht Amts wegen dazu bestimmt wurde. Auch die Ehefrau nicht. Wenn also keine Vorsorgevollmacht vorhanden ist, kann für den unter Beatmung stehenden Patienten niemand eine Entscheidung treffen.

Viel wichtiger ist aber noch etwas ganz anderes.

Wenn Verfügungen über Leben und Tod entscheiden

Viele Menschen haben sich in Sachen Verfügungen oftmals schon mit der sogenannten Patientenverfügung auseinander gesetzt. Die liegt vielfach sogar irgendwo in irgendeiner Schublade.

Glücklicherweise findet die Ehefrau aus unserem Beispiel jetzt diese Patientenverfügung und übergibt diese dem Arzt, der den geliebten Ehemann behandelt. In dieser Patientenverfügung ist ganz klar und deutlich folgendes geregelt:

Ich möchte nicht künstlich beatmet werden.

Diese klare Formulierung erleichtert dem zuständigen Arzt nun die Behandlung, er kann den Patienten „ins Nebenzimmer schieben“ und diesen „sich selbst überlassen“ und hat einen freien Beatmungsplatz für einen anderen Patienten.

Was hier so demonstrativ und plakativ beschrieben wurde soll nicht die Leistung der Ärzte diskreditieren. Diese Beschreibung soll deutlich machen, dass eine uralte Patientenverfügung eventuell das selbst unterschriebene Todesurteil ist.

Das selbst unterschriebene Todesurteil in der Corona-Pandemie

Alte Patientenverfügungen sollten auf jeden Fall auf Aktualität hin überprüft werden. Gerade mit einer Corona-Infektion und dem damit verbundenen Ausbruch COVID-19 bestehen durch die künstliche Beatmung hohe Überlebenschancen. Warum das also nicht in die Patientenverfügung ergänzen und klar formulieren, dass man bei einer Erkrankung an COVID-19 sehr wohl beatmet werden möchte.

Darum ist es wichtig, die eigene Patientenverfügung immer wieder mal auf den Tisch zu legen und auf die ihre Inhalte hin zu überprüfen. Nicht nur die aktuelle Corona-Pandemie machen dies erforderlich, auch kann sich die eigene Überzeugung verändert haben, so dass hier ein Eingriff und eine Aktualisierung notwendig ist.

Dies gilt im Übrigen natürlich für alle Verfügungen, egal ob Vorsorgevollmacht, Testament, Sorgerechtsverfügung oder auch Patientenverfügung. Aktualität ist wichtig. Nur so ist gewährleistet, dass immer der eigene Wunsch umgesetzt wird und nicht der Wunsch Dritten.

Dadurch wird die Selbstbestimmung erhalten und – was noch viel wichtiger ist: Angehörige entlastet, denn diese müssen sich nun nicht mit schweren Entscheidungen auseinandersetzen, an denen diese vielleicht einmal zerbrechen werden.

Wir helfen dabei

Die Trauerfallvorsorge GmbH hilft dabei. Mit unseren Notfallberatern (m/w/d) sind wir gerne auch vor Ort, und erklären im Allgemeinen, warum das Thema Verfügungen so wichtig ist und wie man damit seine Selbstbestimmung erhält und auch Angehörige entlastet, auch finanziell.

 

 

 

Was macht ein Notfallberater?

Was macht ein Notfallberater? Der Notfallberater ist ein Mitarbeiter/in unseres Hauses, der quasi wie ein Sozialarbeiter Familien unterstützt, allerdings präventiv – bevor es zu spät ist und bevor das sprichwörtliche Kind in den sprichwörtlichen Brunnen gefallen ist.

Unsere Notfallberater/innen arbeiten mit dem Kunden und seiner Familie zusammen ein Notfallkonzept aus, um handlungsfähig zu bleiben.

Was macht ein Notfallberater? – Er sorgt für selbstbestimmtes Handeln

Handlungsfähigkeit bedeutet selbstbestimmtes Handeln, immer und zu jedem Zeitpunkt, egal, welcher Schicksalsschlag einen trifft. Selbstbestimmtes Handeln bedeutet vorbereitet sein und Entscheidungen im Vorfeld zu treffen, bevor andere dies tun. Viele kennen die Situation bereits: meistens den eigenen Eltern, die plötzlich und „unerwartet“ pflegebedürftig werden. Oftmals werden dann hektisch, übereilt und unter Druck Formalien abgehandelt:

Eine Vorsorgevollmacht wird geschlossen. Eine Patientenverfügung wird erstellt. Damit man für die Eltern – im Sinne der Eltern? – handeln kann.

Und selbst?

Selbst übersieht man hier sehr schnell, dass diese Situation auch einen persönlich betreffen kann. Doch wird hier gehandelt? – Meistens nicht.

Und wenn Kinder da sind?

Das machen dann die Paten, oder der Bruder, die Tante, der Nachbar – wer auch immer. Doch weit gefehlt. Die Realität sieht anders aus. Ganz anders. Oftmals wird man dies jedoch erst gewahr, wenn es schon zu spät ist.

Der Notfall

Ist der Notfall erstmal eingetreten ist es in der Regel schon zu spät, um noch die richtigen und notwendigen Schritte einleiten zu können. Das kann im schlimmsten Fall dafür sorgen, dass man trotz Vermögen und vorhandener Geldmittel diese nicht verwenden kann.

Und genau hier setzen unsere Notfallberater/innen an.

Sie nehmen den Kunden an die Hand und informieren über die Notwendigkeit, sich um wichtige Verfügungen zu bemühen. Sie geben Hinweise und Informationen, persönliche Entscheidungen bereits heute zu treffen und auch im Notfall selbstbestimmt zu handeln. Zudem sorgen sie dafür, dass auch finanzielle Mittel für bestimmte Bereiche des Notfalls zu Verfügung stehen, zum Beispiel, wenn es um Themen wie Unterhalt geht.

Unsere Notfallberater/innen sind also präventive Sozialarbeiter: Sie sorgen schon heute dafür, dass Sie auch morgen im Falle eines Falles selbstbestimmt handeln können und sich nicht die Zügel aus der Hand nehmen lassen müssen.

Chancen – Möglichkeiten und Karriere

Chancen – Möglichkeiten und Karriere – das bieten wir als Die Trauerfallvorsorge GmbH. Mit unserem neuen Produkt bieten wir unseren Kunden eine optimale Lösung für ein selbstbestimmte Leben.

Die Geburt eines Kindes

Niemand macht sich, gerade bei freudigen Ereignissen, Gedanken über Eventualitäten. Schon gar nicht über diese, die einem das Leben schwer machen könn(t)en. Die Fragen

Was könnte sein?

Was wäre wenn?

Und dann?

sind bei der Geburt nicht gerade die, mit denen man sich beschäftigt. Aber was wäre wenn nun doch gerade bei der Geburt etwas schief geht? Was passiert mit der Mutter? Kann der Vater sich um das Kind kümmern? Darf er das überhaupt? Und was ist mit Mietzahlungen oder Beiträgen zu Versicherungen, Gas und Strom? Und was ist mit der Mutter selbst? Wie weit möchte sie behandelt werden?

Wer entscheidet nun?

Selbstbestimmtes Handeln

Es geht letzten Endes immer nur um einen wesentlichen Punkt, um den sich alles dreht: selbstbestimmt handeln zu können und handlungsfähig zu bleiben, auch wenn der „persönliche Lockdown“ kommt und man selbst zum Beispiel im Koma liegt.

Und darum geht es bei uns. Wir bieten mit unserem Produktkonzept unseren Kunden die Möglichkeit, ihr Leben selbstbestimmt zu Gestalten, ohne dass fremde Dritte darin „herumpfuschen“.

Das ist viel Arbeit, sehr viel Arbeit für uns und für Dich erwachsen daraus Chancen, Möglichkeiten und Karriere.

Chancen – Möglichkeiten und Karriere: Wie helfen wir?

Das ist eigentlich ganz einfach. Durch direktes helfen, durch reden. Wir sprechen mit unseren Kunden und geben Hilfestellung, das Leben selbstbestimmt zu gestalten. Wir führen keine Rechtsberatung durch, aber wir zeigen, wo und wie man etwas machen kann. Die Entscheidung, dann etwas zu tun oder nicht zu tun, obliegt bei einem selbst.

Wir bieten eine einfache Lösung: Wir zeigen in zwei Schritten auf, was es gesetzlich und finanziell zu beachten gibt und bieten hier eine Lösung aus einer Hand an. Einfach und für jeden verständlich. Diese Dienstleistung ist natürlich nicht kostenlos, aber sehr preisgünstig.

Bist Du interessiert? Dann bewerbe Dich am Besten gleich hier!

Wir sind gestartet

Wir sind gestartet

Wir sind gestartet, und zwar mit einem neuen Ansatz: Die Trauerfallvorsorge GmbH geht einen neuen Weg: Gemeinsam mit den Kunden beginnt hier die Beratung bereits mit der Geburt des Menschen, denn der Trauerfall kann vielfältig sein. Es muss nicht immer gleich sofort der Tod sein, der zum Trauerfall führt. Ganz im Gegenteil: viele Dinge des täglichen Lebens können zu einem Trauerfall führen: Krankheit und Unfall zum Beispiel.

Wir sind gestartet, starten auch Sie mit uns

Handlungsfähigkeit ist der wichtigste Punkt der Trauerfallvorsorge. Und genau hier setzen wir an: wir wollen wachrütteln, hinweisen und Lösungen anbieten.

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sind beispielsweise aktuell in aller Munde, dazu gehört aber noch viel mehr, als nur eine Vollmacht aus dem Internet herunter zu laden. Unsere Spezialisten sind hier stets der richtige Ansprechpartner.

Auch hinsichtlich des letzten Weges lösen wir Fragen: Was kostet zum Beispiel eine Bestattung? Was ist die Bestattungspflicht? Wie kondoliert man richtig?

Wir suchen neue Mitarbeiter/innen

Wer sich für die Mitarbeit als Spezialist interessiert, kann sich hier informieren.  Wir suchen Mitarbeiter/innen in Festanstellung, auf selbständiger Basis oder aber auch als 450 Euro Kraft zur Verstärkung unseres Teams.